Andrea
Lanz Müller
Ombudsfrau
Fürsprecherin und Mediatorin SAV
Ziel und Aufgabe
der Ombudsstelle
In Institutionen des Alters-, Behinderten- und Heimbereiches
kann es zwischen allen Beteiligten immer wieder zu Spannungen
und Konflikten kommen. Ziel und Aufgabe der Ombudsstelle
ist es nun vor allem, mitzuhelfen, dass solche Spannungen
abgebaut und Konflikte möglichst unbürokratisch
gelöst werden können. Die Ombudsstelle hilft
den Beteiligten, eine sachgerechte Lösung zu finden.
Wer
kann sich an die Ombudsstelle wenden?
Jede Person, die sich in einer Angelegenheit, die im
Zusammenhang mit öffentlichen oder privaten Institutionen
im Alters-, Behinderten- und Heimbereich steht, ungerecht
behandelt oder verletzt fühlt. Dies können
Heimbewohnerinnen und -bewohner und ihre Angehörigen,
Langzeitbetreute im Spitexbereich, Ratsuchende bei einer
Beratungsstelle, Betreuende, Vorgesetzte, Heimleitungen,
Kommissionen, Verbände, Beratungsstellen oder Gemeinden
sein. Die Ombudsstelle kann nicht angerufen werden für
die Vermittlung oder die Beratung in einem rein privaten
Konflikt zwischen Angehörigen.
Örtliche
Zuständigkeit
Die Ombudsstelle behandelt nur Konflikte, bei denen
mindestens eine Partei entweder Sitz (bei Heimen Standort),
Wohnsitz, dauernden Aufenthaltsort oder Arbeitsort im
Kanton Bern hat.
Grundsätze
Die Behandlung des Konfliktes ist vertraulich. Grundsätzlich
ist das Verfahren vor der Ombudsstelle für alle
Beteiligten kostenlos.
Vorgehen
Im Gespräch versucht die Ombudsfrau, die im Verfahren
mitwirkenden Parteien zu versöhnen. Kommt keine
Einigung zustande, richtet sie in der Regel eine schriftliche,
begründete Empfehlung an die Beteiligten.
Aufsicht
Die Ombudsfrau untersteht dem Stiftungsrat Bernische
Ombudsstelle für Alters- und Heimfragen, dem sie
regelmässig Bericht über ihre Tätigkeit
erstattet. |